Die Sammeldepots im Gemeindegebiet werden periodisch im Gemeindeanzeiger publiziert und sind ausschliesslich zu nutzen. Für Abfall, der nicht an diesen Punkten deponiert wird ist die Entsorgung nicht gewährleistet. Kosten die durch das deponieren an anderen Stellen als den Sammeldepots entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.