Jokertage sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich bei der Klassenlehrperson einzureichen. Die Schülerinnen und Schüler haben pro Schuljahr zwei Kalendertage als Jokertage zur Verfügung.

Die Primarstufe Thürnen legt Wert auf die regelmässige Teilnahme am Unterricht. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, versäumten Stoff nachzuholen. Im Rahmen dieser Richtlinie haben Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr die Möglichkeit, zwei Jokertage in Anspruch zu nehmen. Jokertage können auch für Kurzurlaube von einem halben Tag genutzt werden und gelten als ganzer Jokertag. Sie sind nicht auf das nächste Schuljahr übertragbar.

Die Klassenlehrperson muss spätestens einen Tag vor Bezug des Jokertages informiert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Jokertag kann grundsätzlich immer bezogen werden, ausser am ersten Schultag des Schuljahres.

Es wird empfohlen, die Jokertage nicht in wichtige Veranstaltungszeiten der Klasse oder der Schule zu legen, wie z. B. Projekttage, Aufführungen, Notenabschluss, Abschlussreisen, letzter Schultag oder direkt nach den Schulferien.

Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden oder hier heruntergeladen werden:

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