Erneuerungswahl Sozialhilfebehörde - Einreichung Wahlvorschlag für stille Wahl

27. Juni 2024

Die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thürnen sieht für die Urnenwahlen die Möglichkeit einer stillen Wahl vor.

Für die Erneuerungswahl der Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024 sind die Wahlvorschläge gemäss Gesetz über die politischen Rechte des Kantons BL bis am 62. Tag vor dem Wahltermin sprich am Montag, 22. Juli 2024 um 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Den Wahlvorschlag können Sie entweder bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder auf der Homepage des Kantons BL herunterladen.