Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes

2. April 2025
Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz.

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden.

Wir appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen April und Ende Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldrändern in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz).