Vorgehen im Todesfall:
Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes mit der ärztlich ausgestellten Todesbescheinigung und, sofern vorhanden, dem Familienbüchlein beim Bestattungsbüro der Gemeinde Sissach (zuständig für die Friedhofsverbunds-Gemeinden Böckten, Diepflingen, Itingen, Sissach, Thürnen) zu melden.

Ziel ist es, mit den Angehörigen anlässlich deren Besuches administrative Punkte festzulegen bzw. zu erledigen. Folgendes wird veranlasst:

  • Bestattungsart
  • Anmeldung Kremation
  • Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt (Terminvereinbarung für Bestattung und Trauergespräch)
  • Auftrag für die amtliche Anzeige in den Medien - sofern gewünscht
  • Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen an das Zivilstandsamt und das Erbschaftsamt

Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich benötigt -;sofern der/die Betroffene im eigenen Haushalt verstorben ist:

  • Original Geburtsschein, Eheschein, Familienbüchlein
  • Original Reisepass, Personalausweis
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung

Todesfall im Alters- und Pflegeheim, Spital oder Sterbehospiz:
Die Angehörigen erhalten von der Institution Kopien der Anmeldung des Todesfalls ans Zivilstandsamt sowie der ärztlichen Todesbescheinigung. Mit diesen Unterlagen, sofern die/der Verstorbene in einer der fünf Verbundgemeinden (Böckten, Diepflingen, Itingen, Sissach, Thürnen) wohnhaft war, das Bestattungsamt der Gemeinde Sissach aufzusuchen, um die oben aufgeführten Punkte zu vereinbaren.

Für weitere Hinweise beachten Sie bitte das Merkblatt.

Bestattungsbüro Gemeindeverwaltung Sissach
Sie erreichen das Bestattungsamt der Gemeinde Sissach während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Sissach.

Sofern ein Vorsprechen zu diesen Zeiten nicht möglich ist, wird um Voranmeldung gebeten.

Über die Feiertage ist jeweils ein Pikettdienst eingerichtet. Bitte entnehmen Sie die weiteren Details hierzu dem amtlichen Teil von 'Sissach aktuell', dem Anschlag beim Gemeindehaus in Sissach; oder dem Ansagetext unter der Telefonnummer 061 976 13 00.

Willensäusserung zur Bestattung
Es besteht die Möglichkeit die Bestattungsart während der Lebzeit festzulegen und bei der Gemeinde zu hinterlegen oder zu Hause bei Ihren Unterlagen zu deponieren.

 

 

Zugehörige Objekte

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