Widerruf der Urnenwahl der Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024

22. Juli 2024
Auf den 22. September 2024 wurde die Erneuerungswahl der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 angesetzt. Gemäss § 5 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thürnen ist die stille Wahl bei allen Urnenwahlen möglich.

Bis am Montag, 22. Juli 2024 um 12:00 Uhr ist insgesamt ein Wahlvorschlag mit vier Kandidaturen eingetroffen. Die Gemeindeverwaltung hat den Wahlvorschlag geprüft und festgestellt, dass der Wahlvorschlag keine Mängel aufweist.

Gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) widerruft die Erwahrungsinstanz bis zum 41. Tag vor dem Wahltag die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit, wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden ist.

Die Wahl der Sozialhilfebehörde wird gemäss § 15 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) durch den Gemeinderat erwahrt.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass die am 22. September 2024 angesetzte Urnenwahl der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 widerrufen wird. Folgende Personen wurden als gewählt erklärt:

  • Gabriela Strüby
  • Ursula Born Flückiger
  • Maria Gaetani
  • Claudia Müller

Der Gemeinderat gratuliert den Gewählten und wünscht Ihnen viel Freude bei der Ausübung dieser Funktion.

 

Beschwerdemöglichkeit (§ 83 GpR)
Die Beschwerde ist innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung einzureichen, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses.

Zugehörige Objekte

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