Naturpark Baselbiet - Stellungnahme des Gemeinderats Thürnen
In den vergangenen Wochen hat sich Gemeinderat Thürnen mit einem allfälligen Beitritt zum Naturpark Baselbiet befasst. Anlässlich einer Sitzung des Gemeinderats wurde das Projekt «Naturpark Baselbiet» durch den Trägerverein Naturpark Baselbiet vorgestellt und Fragen zum Naturpark Baselbiet beantwortet.
In der anschliessenden Analyse ist der Gemeinderat zur Auffassung gekommen, dass der für den Beitritt zum Naturpark Baselbiet zu bezahlende Gemeindebeitrag nicht wieder in die Gemeinde Thürnen zurückfliessen werde. Dafür müssten genehmigungsfähige Projektanträge eingereicht werden, welche aus Sicht des Gemeinderats in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sind. Aus den genannten Gründen sieht der Gemeinderat in der aktuellen Situation, in welcher sich die Gemeinde Thürnen befindet, von einem Beitritt zum Naturpark Baselbiet ab. Nach der kommenden dreijährigen Initialisierungsphase des Naturparks Baselbiet wäre ein Beitritt noch immer möglich.
Folglich wird der Gemeinderat das Geschäft über den Beitritt zum Naturpark Baselbiet an der Einwohnergemeindeversammlung nicht traktandieren.
Ausnahme bildet jedoch ein allfälliger im Vorfeld der Einwohnergemeindeversammlung eintreffender Antrag gemäss § 68 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden BL durch Stimmberechtigte der Einwohnergemeinde Thürnen zum Beitritt zum Naturpark Baselbiet. Ein entsprechender Antrag würde durch den Gemeinderat an der Einwohnergemeindeversammlung am 10. Dezember 2024 traktandiert und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Aufgrund der geltenden Fristen für die Zustellung der Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 ist der Antrag bis spätestens am Montag, 21. November 2024 schriftlich dem Gemeinderat einzureichen.