Inkraftsetzung der Teilrevision des Steuerreglements
Das Steuerreglement, welches mit Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 teilrevidiert wurde, ist am 16. Januar 2025 durch die Finanz- und Kirchendirektion BL genehmigt und rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt worden.
Das teilrevidierte Steuerreglement ist unter den Reglementen und Verordnungen aufgeschaltet.
Zugehörige Objekte
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Steuerreglement (PDF, 148.92 kB) | Download | 0 | Steuerreglement |