Inkraftsetzung von Reglementen

14. Februar 2025

Das Organisationsreglement, welches mit Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 teilrevidiert wurde, ist am 14. Februar 2025 durch die Finanz– und Kirchendirektion BL genehmigt und vom Gemeinderat am 18. Februar 2025 per 1. März 2025 in Kraft gesetzt worden.

Das Reglement über den Wohlfahrts– und Kulturfonds der Einwohnergemeinde Thürnen ist am 14. Februar 2025 durch die Finanz– und Kirchendirektion BL genehmigt worden und ist rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Das teilrevidierte Organisationsreglement sowie das Reglement über den Wohlfahrts- und Kulturfonds der Einwohnergemeinde Thürnen sind unter den Reglementen und Verordnungen aufgeschaltet.