Gemeinderat
Der Gemeinderat ist befugt zum Erlass von:
1. Verordnungen zu Gemeindereglementen, soweit er darin ausdrücklich dazu ermächtigt ist;
2. Benützungs- und Gebührenverordnungen für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Einwohnergemeinde.
3. Beurteilt Verstösse gegen die Reglemente und Verordnungen der Gemeinde und verhängt die dort angedrohten Sanktionen. Er kann Urteilsgebühren bis Fr. 200.-- auferlegen sowie auf Kosten der verurteilten Person, die Herstellung des rechtmässigen Zustandes oder die Ersatzvornahme anordnen
Kontakt
GemeinderatBöckterstrasse 20
4441 Thürnen
Tel. +41 61 975 80 41
alfred.hofer@thuernen.ch
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