Ab dem 1. Januar 2025 ist das regelmässige nächtliche Parkieren in der Gemeinde Thürnen gebührenpflichtig. Das Nachtparkierreglement bildet die gesetzliche Grundlage.

Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 wurde die Gebühr pro Fahrzeug und Monat für das regelmässige nächtliche Parkieren auf CHF 50.00 festgelegt.

Als regelmässiges nächtliches Parkieren gilt, wer sein Motorfahrzeug oder Anhänger auf den im Anhang zum Nachtparkierreglement bezeichneten Gebieten der Gemeinde Thürnen wie folgt abstellt:

a. Viermal in zwei Monaten
b. Fünfmal in drei Monaten
c. Sechsmal in vier Monaten

Es werden monatliche Kontrolle von einem externen Unternehmen durchgeführt. Sollte die Gemeinde bei der Prüfung der Kontrolldaten feststellen, dass Fahrzeuge parkiert werden, welche keine Bewilligung gelöst haben, so wird eine rückwirkende Bewilligung ausgestellt und in Rechnung gestellt.

Zugehörige Objekte

Name
Antragsformular für das Nachtparkieren (PDF, 31.69 kB) Download 0 Antragsformular für das Nachtparkieren
Abmeldeformular für das Nachtparkieren (PDF, 18 kB) Download 1 Abmeldeformular für das Nachtparkieren