Für den Anschluss einer Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation, für die Erweiterungen oder Änderungen des Entwässerungssystems sowie für die Versickerung oder die Einleitung von nichtverschmutztem Abwasser in ein oberirdisches Gewässer ist eine Bewilligung der Gemeinde, in bestimmten Fällen zudem eine Bewilligung des Kantons notwendig.

Das Kanalisationsgesuch kann heruntergeladen werden.

Für die Erteilung der Kanalisationsbewilligungen, Kontrollen sowie besondere Dienstleistungen wird eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen bezüglich der Gebühr erteilt Ihnen die Verwaltung.

Zuständig für die Kanalisationsbewilligung ist die Gemeinde. Somit ist, parallel zur Baugesuchseingabe beim kantonalen Bauinspektorat, bei der Gemeinde das Kanalisationsgesuch einzureichen.

Bitte beachten Sie die "Weisungen für die Planeingabe" auf Seite 4 des Antragsformulars. Sie können dieses direkt an unseren Ingenieur Berchtold + Tosoni AG, Gewerbestrasse 10, 4450 Sissach, senden. Erst nach der Vorprüfung des Ingenieurs wird das Kanalisationsgesuch durch den Gemeinderat behandelt.

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Kanalisationsgesuch der Gemeinde Thürnen (PDF, 26.34 kB) Download 0 Kanalisationsgesuch der Gemeinde Thürnen