Abmeldung / Wegzug
Auf Wiedersehen!
Um sich in der Gemeinde abzumelden, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Wegzug mit der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Thürnen in Verbindung setzen.
Sie können - in gewissen Bedingungen - Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie nachfolgend:
- Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz
- Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft
- Abmeldung ausländische Staatsangehörige (nur für EU/EFTA-Angehörige) mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen:
- Persönlicher, amtlicher Ausweis (Reisepass, ID oder Ausländerausweis)
- Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige)
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | +41 61 975 80 80 | info@thuernen.ch |