Bei Aufgabe eines Wohn- oder Geschäftsraums besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen.

Das Verfahren und die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Wohnungsexpertin bzw. den Wohnungsexperten der Einwohnergemeinde Thürnen.

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