Die Vermieter, Logisgeber, Hausbesitzer, etc. sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Mit diesem Formular können Sie der Gemeinde direkt mitteilen, wenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Die Vermieter, Logisgeber, Hausbesitzer, etc. sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Mit diesem Formular können Sie der Gemeinde direkt mitteilen, wenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

Bitte füllen Sie die mit * bezeichneten Felder aus. Tragen Sie die Adresse der Liegenschaft, Namen der alten und neuen Mieterschaft und den Umzugstermin ein.

Nach dem "Senden" erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben, die Sie mittels Druckersymbol ausdrucken können.

Verfahren

Nach dem Eingang Ihrer Meldung kontrollieren wir, dass sich die entsprechende/n Person/en auch ab- bzw. an- oder ummelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.