Schulrat
- Der Schulrat ist den Schulen als politisch gewählte Behörde übergeordnet.
- Der Schulrat nimmt die strategischen Aufgaben und das Controlling wahr. Er überlässt die operativen Aufgaben der Schulleitung.
- Der Schulrat nimmt die Wahl der Schulleitung und die unbefristete Anstellung der Lehrerinnen und Lehrer vor. Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
- Der Schulrat vertritt gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung seiner Schule die Anliegen der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten, der Trägerschaft und des Kantons.
- Der Schulrat ist innerhalb der Schule Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.
- Der Schulrat ist Entscheidungsinstanz im Schulausschlussverfahren.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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