Lokalitäten mieten (gemeindeeigene Räumlichkeiten)

Die verschiedenen Gemeindelokalitäten können gemietet werden. Das Gesuchformular ist frühzeitig (14 Tage vor dem Anlass) ausgefüllt der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Das Antragsformular (pdf-Datei) kann online ausgefüllt und mittels E-Mail der Gemeindeverwaltung übermittelt werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie auch die neue Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Thürnen.

Zu beachten gilt: In sämtlichen Gemeinderäumlichkeiten gilt ein allgemeines Rauchverbot.

Zugehörige Objekte

Name
Lokalitätengesuch der Gemeinde Thürnen (PDF, 97.09 kB) Download 0 Lokalitätengesuch der Gemeinde Thürnen
Name Download